Markenschutz
Sicherlich habt Ihr Euch schon gefragt, was das ® neben dem Namen Elo zu bedeuten hat.
Der Elo® wurde markenrechtlich geschützt, daher sind ausschließlich lizenzierte Züchter und Deckrüdenbesitzer mit ihren zugelassenen Zuchthunden zur Zucht des Elo® berechtigt. Und dies auch nur dann, wenn sie der Elo® Zucht- und Forschungsgemeinschaft (EZFG) e. V. angehören und die Zuchthunde durch einen ausgebildeten Zucht- und Wesensrichter der EZFG e.V. beurteilt wurden.
Ausschließlich die Nachkommen dieser Hunde dürfen als Elo® bezeichnet werden! Alle anderen Nachkommen eines Elo®, deren Besitzer und Hunde die oben genannten Vorrausetzungen zur Zuchtberechtigung nicht erfüllen, auch aus Elo® x Elo®-Verpaarungen sind daher keine Elo® und dürfen auch nicht als solche bezeichnet und abgegeben werden!
Alle Elo®-Züchter und Elo® – Deckrüdenbesitzer, haben die strengen Richtlinien unserer Zuchtordnung (ZO) zu erfüllen, damit dem Gedanken des erbgesunden Familienhundes Rechnung getragen werden kann. Dies stellt auch einen Schutz für den Welpenkäufer dar.